Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildungen des Ausbildungsinstituts ANIVET
Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
- Anbieter und Geltungsbereich
- Gegenstand der Ausbildung
- Vertragsschluss
- Ausbildungsgebühren und Zahlungsmodalitäten
- Zugang zum ANIVET-Onlinecampus
- Digitale Inhalte und Unterrichtsmaterialien
- Urheberrecht
- Onlineunterricht
- Praxisunterricht und verpflichtende Praxiswochenenden
- Ausfall und Verlegung von Unterrichtsterminen
- Prüfungen
- Zertifikat
- Rücktritt und Stornierung vor Ausbildungsbeginn
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Verhalten während Präsenz- und Praxisveranstaltungen
- Haftung
- Technische Voraussetzungen
- Datenschutz
- Verbraucherstreitbeilegung
- Schlussbestimmungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der unter der Bezeichnung ANIVET Ausbildungsinstitut angebotenen Aus- und Weiterbildungen ist:
PferdeReha Greb GmbH
Schmelzstraße 60
66450 Bexbach
Deutschland
Vertretungsberechtigte Person: Nicole Greb
– nachfolgend „ANIVET“ oder „Anbieter“ genannt –
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Aus- und Weiterbildungen von ANIVET unabhängig davon, an welchem Ausbildungsstandort praktische Unterrichtseinheiten durchgeführt werden.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherrechts sowie – soweit auf die jeweilige Ausbildung anwendbar – des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), bleiben unberührt.
2. Gegenstand der Ausbildung
ANIVET bietet Aus- und Weiterbildungen insbesondere in den Bereichen Tierphysiotherapie und Tierosteopathie an.
Die konkrete Bezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsgebühren, Unterrichtstermine, Praxisstandorte und sonstigen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Ausbildungsvertrag bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ausbildungsbeschreibung.
Die Ausbildung besteht je nach gebuchtem Ausbildungsgang insbesondere aus:
- digitalen Lerninhalten im ANIVET-Onlinecampus,
- Skripten und weiteren Lernmaterialien,
- vorproduzierten Video- und Unterrichtsinhalten,
- ergänzendem Live-Onlineunterricht,
- Praxisunterricht,
- vier verpflichtenden Praxiswochenenden sowie
- theoretischer und praktischer Abschlussprüfung.
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt abhängig vom jeweiligen Ausbildungsgang 12 bis 24 Monate.
3. Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das von ANIVET auf der Webseite bereitgestellte Anmeldedokument bzw. den Ausbildungsvertrag.
Mit Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldedokuments gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Ausbildungsvertrages ab.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch ANIVET in Textform bzw. durch entsprechende Vertragsbestätigung zustande.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
4. Ausbildungsgebühren und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Ausbildungsgebühr, der Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Ausbildungsvertrag bzw. der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisangabe.
Soweit für die jeweilige Ausbildung angeboten, kann zwischen folgenden Zahlungsarten gewählt werden:
- Einmalzahlung,
- Zahlung in 3 Raten,
- Zahlung in 6 Raten,
- Zahlung in 12 Raten.
Die jeweiligen Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag bzw. der Rechnung.
Die vereinbarte Anmeldegebühr wird gesondert erhoben.
Soweit auf den Ausbildungsvertrag zwingende gesetzliche Vorschriften über die Fälligkeit und Staffelung von Teilzahlungen, insbesondere nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, Anwendung finden, gehen diese Regelungen den vorstehenden Zahlungsvereinbarungen vor.
5. Zugang zum ANIVET-Onlinecampus
Der Teilnehmer erhält im Rahmen seiner Ausbildung einen persönlichen Zugang zum ANIVET-Onlinecampus.
Der Zugang ist ausschließlich für den angemeldeten Teilnehmer bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Zugang besteht grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung und endet mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss beziehungsweise mit der wirksamen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei einer kostenpflichtig vereinbarten Verlängerung der Ausbildung verlängert sich der Zugang für den entsprechenden Verlängerungszeitraum.
ANIVET ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung oder eine unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten oder Ausbildungsinhalten bestehen. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
6. Digitale Inhalte und Unterrichtsmaterialien
Die im Onlinecampus bereitgestellten Inhalte können insbesondere Videos, Skripte, PDF-Dateien, Abbildungen, Präsentationen, Grafiken, Texte, Lernunterlagen und sonstige Ausbildungsinhalte umfassen.
Soweit technisch freigegeben, dürfen Ausbildungsunterlagen für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers heruntergeladen und gespeichert werden.
Das Herunterladen begründet keinerlei weitergehende Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Insbesondere untersagt sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche bzw. in Textform erteilte Zustimmung von ANIVET:
- Weitergabe an Dritte,
- Veröffentlichung,
- Vervielfältigung über den persönlichen Ausbildungszweck hinaus,
- Verkauf oder entgeltliche bzw. unentgeltliche Überlassung,
- Hochladen in soziale Netzwerke, Clouds, Plattformen oder andere öffentlich oder für Dritte zugängliche Systeme,
- Verwendung der Inhalte zur Durchführung eigener Aus- oder Weiterbildungen,
- Wiedergabe oder öffentliche Vorführung der Unterrichtsvideos,
- Weitergabe von Zugangsdaten sowie
- sonstige kommerzielle Nutzung.
Dies gilt auch nach Abschluss oder Beendigung der Ausbildung.
7. Urheberrecht
Sämtliche von ANIVET bereitgestellten Ausbildungsunterlagen und Inhalte sind, soweit rechtlich geschützt, urheberrechtlich geschützt bzw. ANIVET verfügt über entsprechende Nutzungsrechte.
Der Teilnehmer erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und auf den eigenen Ausbildungszweck beschränktes Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Bei rechtswidriger Weitergabe oder Verwendung behält sich ANIVET die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen vor.
8. Onlineunterricht
Ergänzend zu den bereits im Onlinecampus vorhandenen Lerninhalten kann Live-Onlineunterricht angeboten werden.
Die Teilnahme am Live-Onlineunterricht ist grundsätzlich freiwillig, soweit im jeweiligen Ausbildungsgang nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Live-Onlineunterricht wird grundsätzlich nicht aufgezeichnet, da die entsprechenden Lehrinhalte bereits als Lernmaterial bzw. Aufzeichnung im Onlinecampus zur Verfügung stehen.
Das Versäumen eines freiwilligen Onlineunterrichtstermins begründet daher grundsätzlich keinen Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin.
9. Praxisunterricht und verpflichtende Praxiswochenenden
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung ist die Teilnahme an mindestens vier von ANIVET vorgesehenen Praxiswochenenden.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Praxiswochenenden innerhalb der regulären Ausbildungszeit so zu planen, dass die erforderliche Anzahl vor der praktischen Abschlussprüfung erreicht wird.
Versäumt der Teilnehmer Praxiswochenenden und kann deshalb innerhalb der regulären Ausbildungsdauer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, kann – soweit organisatorisch möglich – eine Verlängerung der Ausbildung vereinbart werden.
Für die Verlängerung wird eine jeweils monatliche Gebühr in Höhe von einem Zwölftel der für den jeweiligen Teilnehmer vereinbarten Gesamtausbildungsgebühr erhoben. Die Verlängerungsbedingungen und der Verlängerungszeitraum werden dem Teilnehmer vor Abschluss der Verlängerungsvereinbarung mitgeteilt.
Gesetzliche Rechte bei von ANIVET zu vertretenden Ausfällen bleiben unberührt.
10. Ausfall und Verlegung von Unterrichtsterminen
Muss ein von ANIVET vorgesehener Unterrichts- oder Praxistermin aus organisatorischen Gründen, wegen Erkrankung eines Dozenten, höherer Gewalt oder aus anderen von ANIVET nicht vermeidbaren Gründen ausfallen, wird ein angemessener Ersatztermin angeboten.
ANIVET ist berechtigt, Dozenten auszutauschen oder Termine und Unterrichtsorte aus sachlichem Grund zu ändern, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter sowie das Ausbildungsziel hierdurch nicht wesentlich verändert werden.
Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.
11. Prüfungen
Zum Abschluss der Ausbildung finden eine theoretische und eine praktische Prüfung statt.
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung sind:
- die Teilnahme an mindestens vier vorgeschriebenen Praxiswochenenden und
- das vorherige Bestehen der theoretischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung muss somit erfolgreich abgeschlossen sein, bevor die praktische Abschlussprüfung abgelegt werden kann.
Für jeden Prüfungsversuch wird die jeweils vereinbarte bzw. aktuell mitgeteilte Prüfungsgebühr erhoben.
Eine nicht bestandene Prüfung kann grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden. Für jeden erneuten Prüfungsversuch ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten.
Die konkrete Prüfungsgebühr wird dem Teilnehmer vor Anmeldung zum jeweiligen Prüfungsversuch mitgeteilt, soweit sie nicht bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt ist.
12. Zertifikat
Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen ANIVET-Ausbildung.
Das Zertifikat bestätigt den erfolgreichen Abschluss der von ANIVET angebotenen Ausbildung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich nicht um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und nicht um die Verleihung einer behördlichen Erlaubnis zur Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu prüfen, welche gesetzlichen, behördlichen, gewerbe- oder tierschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür gelten.
13. Rücktritt und Stornierung vor Ausbildungsbeginn
Unabhängig von einem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann eine Anmeldung nach Maßgabe der im jeweiligen Ausbildungsvertrag vereinbarten Bedingungen bis 14 Tage vor dem vorgesehenen Ausbildungsbeginn storniert werden.
Die Einzelheiten einer etwaigen Stornogebühr bzw. der Erstattung bereits geleisteter Zahlungen müssen im jeweiligen Ausbildungsvertrag ausdrücklich geregelt sein.
Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie sonstige zwingende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Ausbildungsvertrag wird für die im jeweiligen Ausbildungsvertrag bestimmte Ausbildungsdauer von grundsätzlich 12 bis 24 Monaten geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit die jeweilige Ausbildung dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, gelten insbesondere die dort vorgesehenen gesetzlichen Kündigungsrechte des Teilnehmers. Diese werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
15. Verhalten während Präsenz- und Praxisveranstaltungen
Teilnehmer haben den Anweisungen der Dozenten und verantwortlichen Personen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Tierwohl und organisatorischer Abläufe Folge zu leisten.
Bei praktischen Übungen am Tier ist auf einen fachgerechten und tierschutzkonformen Umgang zu achten.
Teilnehmer können von einzelnen praktischen Übungen ausgeschlossen werden, wenn ihr Verhalten eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen können weitergehende vertragliche Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen.
16. Haftung
ANIVET haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
17. Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung des Onlinecampus und die Teilnahme am Onlineunterricht benötigt der Teilnehmer einen geeigneten Internetzugang sowie ein internetfähiges Endgerät.
Für Störungen, die ausschließlich aus der technischen Ausstattung oder Internetverbindung des Teilnehmers resultieren, übernimmt ANIVET keine Verantwortung.
ANIVET bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit des Onlinecampus. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten oder technisch unvermeidbarer Störungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ANIVET.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden von ANIVET entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage bereitgestellt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der PferdeReha Greb GmbH als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026